Energiepass, Energieausweis

In einem Energieausweis oder Energiepass wird die energetische Qualität von Gebäuden dokumentiert Der Energieausweis wird in Deutschland vermutlich im Laufe dieses Jahres eingeführt.

Detaillierte Informationen zum Energieausweis finden Sie zum Beispiel auf den Webseiten der
Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung e.V.

Energieausweis für Gebäude

Die Energieagentur NRW hält Informationen über die EU-Gebäuderichtlinien und den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland für Sie bereit.

Heizenergiecheck

Mit dem Heizenergiecheck der Energieagentur NRW kann eine erste Abschätzung des Energiestandards von Wohngebäuden vorgenommen werden

Gebäude- sanierungsprogram

Bei der KfW-Förderbank erhalten Sie aktuelle Informationen über die seit dem 1. Februar 2006 verbesserten Kreditkonditionen.


Gebäudeenergieberatung

Energiepass für Gebäude

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energiepass für Gebäude einzuführen. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, er zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit Energieeffizienzklasse A geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Warum ein Energiepass?

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor Einzug meist nicht erhältlich, obwohl in der Bundesrepublik ca. dreißig kommunale oder regionale Energie- oder Gebäudepässe für den Gebäudebestand existieren. Sie weisen jedoch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung einen Energiebedarfsausweis zur Pflicht.

Energiepass

Energiepass oder Energieausweis
In Deutschland gibt es derzeit (August 2006) noch keine Rechtsverbindlichkeit für die Energieausweise. Die neue Energieeinsparverordnung mit Festlegungen zum Energiepass ist noch nicht veröffentlicht. Momentan können im Rahmen der Marktvorbereitungskampagne freiwillige Energiepässe für Gebäude ausgestellt werden. Die Gültigkeit dieser Energiepässe über 2006 hinaus kann als gesichert angesehen werden.

EU-Richtlinie 2002/91/EG

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Sie ist am 4.1.2003 in Kraft getreten und muß von den EU-Staaten innerhalb von drei Jahren bis Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Staaten sollen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neu- und Altbauten festlegen.
Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, das Energieausweise beim Bau, Verkauf oder bei Vermietung dem Eigentümer bzw. dem potentiellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden.





Detaillierte Info zu den einzelnen Produkten und Aktuelle Angebote erhalten Sie gerne auch unverbindlich, auch vor Ort. Nehmen Sie Kontakt mit den Spezialisten von Elektro-Herbst GmbH auf.